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Gewitter: Welche Versicherung bei Blitzschlag zahlt
Überspannungen richten häufig teure Schäden an, sie sind aber nicht immer mitversichert. Der Blick in die Police ist wichtig
Von Andreas Kunze
Düsseldorf. 177.000 Blitze zählte der Deutsche Wetterdienst am Nachthimmel, als die schweren Gewitter Ende der Woche über Deutschland zogen. Welche Versicherung zahlt bei typischen Sachschäden, die ein Blitzschlag verursacht hat? Ein Überblick.
Feuerschaden: Verursacht der Blitzeinschlag ein Feuer, so sind Schäden entweder durch die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Die Police für den Hausrat umfasst grundsätzlich alle Sachen, die sich in der Wohnung befinden, die Police für Gebäude ist zuständig für Gebäudebestandteile (etwa das Dach) sowie Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, etwa Markisen, Fensterläden oder Antennen.
Direkter Blitzeinschlag: So wie das Risiko Feuer ist ebenso der Blitzeinschlag üblicherweise in der Hausratoder Wohngebäudeversicherung mitversichert. Gemeint ist aber nur der direkte Blitzeinschlag.
Das bedeutet: Der Blitz müsste zum Beispiel direkt in die Antenne des Fernsehers zischen, damit die Versicherung für einen Schaden aufkommt. Das ist jedoch selten der Fall.
Überspannungsschaden: Sehr viel öfter führt ein Blitzeinschlag in der Umgebung von Freileitungen zu einer erhöhten Spannung im hauseigenen Stromnetz und kann dann Geräte wie Fernseher, Heizungssteuerung, Waschmaschinen oder Computer erheblich beschädigen. Eine solche indirekte Blitzfolge ist aber nur versichert, wenn in der Police ausdrücklich Überspannungsschäden mitversichert wurden.
In neueren Versicherungsbedingungen sind Überspannungsschäden oft mitenthalten – allerdings mit Höchstgrenzen, und zwar in der Regel fünf Prozent der Versicherungssumme.
Bei 50.000 Euro Versicherungssumme würden also maximal 2500 Euro für Reparatur oder Neukauf gezahlt. Sind mehrere teure Geräte im Haushalt, wie zum Beispiel Laptops oder Fernseher, kann dieser Schutz zu wenig sein (maßgeblich sind immer die Neupreise). Wer einen Hightech- Haushalt hat, sollte daher gegen Prämienzuschlag die Entschädigungsgrenzen erhöhen.
Tipp: Bei Verträgen mit älteren Versicherungsbedingungen könnte es sein, dass der Ausschluss von Überspannungsschäden unwirksam ist.
Jedenfalls haben Gerichte entschieden, dass die Klauseln in den jeweiligen Einzelfällen für die Kunden nicht verständlich genug waren (OLG Hamburg, Az: 4 U 183/94; OLG München, Az: 21 U 2090/97).